24 Stunden Betreuung und Pflege
Bei uns haben Sie die Auswahl zwischen
Personalverleih und Arbeitsvermittlung
Pflege zu Hause
24 Stunden Seniorenbetreuung
Pflege zu Hause
Betreutes Wohnen
Personalverleih
Alterspflege-Schweiz und Arbeitgeber
Einsatzort zahlt Salär und Honorar
der Betreuungskraft vor Einsatz an Alterspflege-Schweiz. Als Einsatzort benötigen Sie einen Verleihvertrag mit Alterspflege-Schweiz. Die Betreuungskraft ist beim Geschäftssitz angestellt und hat einen Verleihvertrag mit Alterspflege-Schweiz.
Gesetzgebungsleitfaden
Salär GAV und NAV für Betreuung und Pflege
Beim Gesamtarbeitsvertrag unterscheidet man in der Schweiz zwischen Normallohngebieten, Hochlohngebieten und dem Tessin. Hochlohngebiete sind Bern, Arc Lémanique sowie die Kantone Basel-Land, Basel-Stadt, Genf und Zürich. Die Saläre variieren in der Schweiz nach dem Einsatzort. Beim Normalarbeitsvertrag verordnet der Bundesrat alle 3 Jahre den Mindestlohn. Im Fürstentum Liechtenstein ist der Mindestlohn für den Normalarbeits-, und den Gesamtarbeitsvertrag derselbe. Das Berechnungsmodell variiert aber beim privaten Vertrag und dem Gesamtarbeitsvertrag.
Betreuungskräfte im 30 Tage Rhythmus
Schweiz
Betreuungskräfte im 30 Tage Rhythmus
Springer
3 Tage im Monat a 24 Stunden
Arbeitsvermittlung
Kunde und Hausdienstarbeitgeber
Hausdienstarbeitgeber zahlt ein einmaliges Honorar vor Einsatz der Betreuungskraft an Alterspflege-Schweiz. Das Salär zahlt der Hausdienstarbeitgeber direkt an die Betreuungskraft. Als Hausdienstarbeitgeber benötigen Sie einen privaten Arbeitsvertrag (NAV) mit der Betreuungskraft und einen Arbeitsvermittlungsvertrag mit Alterspflege-Schweiz.
Fürstentum Liechtenstein
Arbeitsvermittlung im 30 Tage Rhythmus
Schweiz
Arbeitsvermittlung im 30 Tage Rhythmus
Krankenkasse für ausländische Betreuungskräfte
Die Betreuungskräfte müssen ab Einreisedatum und Arbeitsbeginn innerhalb von 3 Monaten eine Krankenkasse in der Schweiz abschliessen. Das bedeutet, die Betreuungskräfte haben 3 Monate Zeit für den Abschluss einer hiesigen Krankenkasse. Wenn die Betreuungskraft zum Beispiel erst im dritten Monat die Krankenkasse abschliesst, muss der Abschluss vom Vertrag mit der Krankenrasse rückwirkend auf das Datum der Einreise abgeschlossen und bezahlt werden. Die bilaterale Krankenkasse wird von der zuständigen Agentur abgeschlossen. Die Krankenkasse ist Privatsache. Es werden keine Lohnabzüge nach dem Nettogehalt gemacht. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtspflicht, dass die Betreuungskraft eine Schweizer Krankenkasse
besitzt, ab Tag der Einreise.
Die ausländischen Betreuungskräfte im Fürstentum Liechtenstein behalten meist ihre Krankenkasse vom Heimatland.
Entschädigung von Ihrer Versicherung
Hauswirtschaft und Betreuung
Der Aufgabenbereich umfasst hauswirtschaftliche Verrichtungen in Verbindung mit einfacher Betreuung, die ein wichtiger Bestandteil der Leistungen, insbesondere in der 24-Stunden-Betreuung sind. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden mit einer speziellen Zusatzversicherung in Form eines jährlichen Beitrags vergütet.
Pflege
Der Aufgabenbereich umfasst professionelle pflegerische Verrichtungen, die ein wichtiger Bestandteil der Leistungen, insbesondere in der stundenweisen Betreuung sind. Diese Aufgaben dürfen nur von diplomiertem Personal mit anerkanntem Schweizer Diplom ausgeführt werden. Wenn Sie die stundenweise Pflege mit der Versicherung abrechnen wollen, muss die Institution eine anerkannte Bewilligung vom Gesundheitsdepartement besitzen.
Es kommt darauf an, den Körper mit der Seele und die Seele durch den Körper zu heilen.
Unter dem Verzeichnis finden Sie die Bewilligungen für den Personalverleih und die Arbeitsvermittlung für das Inland und grenzüberschreitend (Kanton und SECO).
Für Deutschland haben wir zusätzlich die Bewilligung von dem Bundesministerium und aber nicht online zur Verfügung. Archiviert auch beim Kanton und dem SECO.
Bewilligungen
Betreutes Wohnen-Daheim betreut-Pflege zu Hause-Seniorenbetreuung
Vermittlung von Dauer- und Temporärstellen sowie Personalverleih im Bereich Betreuung und Pflege, insbesondere Alterspflege